Eintritts- und Benutzungsbedingungen

1. Folgende Ordnung wird von den Besuchern durch das Betreten von Seepark-Golf als verbindlich anerkannt.

2. Der Kauf einer gültigen Eintrittskarte für Abenteuer-Golf beziehungsweise Fußball-Golf  gibt den Besuchern das Recht, die jeweilige Anlage von Seepark-Golf  während der Öffnungszeiten zu betreten. Die jeweils aktuellen Öffnungszeiten können der Internetseite www.seepark-Golf entnommen werden, außerdem hängen sie im Eingangsbereich von Abenteuer-Golf- und Fußball-Golf-Anlage aus. Müssen die Anlagen z.B. wegen ungünstiger Witterungsverhältnisse vorzeitig geschlossen werden, besteht kein Recht auf vollständige oder teilweise Erstattung des Eintrittspreises. Personen, die augenscheinlich unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, kann der Einlass durch das Kassenpersonal verwehrt werden. Ebenso können solche Besucher – ohne Rückerstattung des Eintrittspreises – vom Parkgelände verwiesen werden. Das Jugendschutzgesetz nehmen wir sehr ernst. Jeder, der es nicht einhält, wird sofort und ohne Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises von den Anlagen verwiesen. Der Genuss von alkoholischen Getränken auf den Anlagen ist nicht gestattet.

3. Alle Besucher – beziehungsweise jede Besuchergruppe – erhalten eine Eintrittskarte. Diese ist während des Aufenthaltes aufzubewahren und auf Verlangen dem Aufsichtspersonal vorzuzeigen. Falls die gültige Eintrittskarte nicht vorgezeigt werden kann ist das Aufsichtspersonal berechtigt, den Besucher bzw. die Besuchergruppe des Geländes zu verweisen.

4. Kinder unter 11 Jahren benötigen eine erwachsene Begleitperson, um die Anlagen betreten zu können. Auch Begleitpersonen sind verpflichtet, den Eintrittspreis zu entrichten. Falls eine Gruppe von Kindern die Anlagen besucht (z.B. Kindergeburtstag, Schulklasse), muss die verantwortliche Begleitperson benannt werden. Ihr obliegt während des Besuchs der Anlage die Aufsichtspflicht.

5. Durch den Erwerb der Eintrittskarte erhält der Besucher keinen Anspruch darauf, dass sämtliche Bahnen störungsfrei zur Verfügung stehen. Seepark-Golf behält sich das Recht vor, einzelne Bahnen aufgrund technischer Störungen, Reparaturen, Umbauten, Ausfall nach höherer Gewalt oder Stromausfall oder auch wegen schlechter Witterungsverhältnisse vorübergehend für den Gebrauch zu sperren. Ein länger anhaltender Ausfall einzelner Bahnen wird am Eingang angezeigt. Dies zieht nicht das Recht auf Reduzierung oder Erstattung des Eintrittspreises nach sich.

6. Während der Nutzung der Anlagen ist der Besucher verpflichtet, selbst für seine Sicherheit zu sorgen. Die Hinweis- und Verbotsschilder müssen beachtet werden und den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten. Der Bachlauf und die Seen dürfen nicht betreten werden. Die Besucher sind verpflichtet, die auf den Anlagen eingerichteten Absperrungen zu beachten. Das Klettern auf den Einbauten und/oder das Erklimmen der Anhöhen sind zu unterlassen. Falls es zum Schaden durch Nichtbeachtung dieser Punkte kommt, wird vom Verursacher der Ersatz des Schades verlangt.

7. Filmen und Fotografieren für den privaten Gebrauch ist gestattet, sofern die Punkte der Benutzungsordnung beachtet werden. Das Anfertigen von Filmen und Fotos für den gewerblichen Gebrauch bedarf grundsätzlich der Genehmigung der Geschäftsleitung. Personen, die bei Film- und Fotoaufnahmen nicht aufgenommen werden möchten, sollten diese Bereiche meiden beziehungsweise das Aufnahmeteam darüber informieren. Während der Erstellung von gewerblichen Aufnahmen wird im Kassenbereich per Aushang auf diesen Umstand hingewiesen.

8. Seepark-Golf und seine Erfüllungsgehilfen haften ausschließlich für Schäden, die aus Vorsatz entstehen. Reklamationen oder Schäden sind in jedem Falle vor Verlassen der Anlagen geltend zu machen; späterer Anspruch ist ausgeschlossen. Es wird keine Haftung für Beschädigung oder Verlust von mitgeführten oder auf den Anlagen abgestellten persönlichen Gegenständen übernommen.

9. Falls der Besucher vorsätzlich Schäden verursacht hat ist er verpflichtet, Ersatz zu leisten. Kinder unter 8 Jahren sind durch die Begleitpersonen durchgehend zu beobachten. Für die von Kindern verursachten Schäden sind die Begleitpersonen verantwortlich.

10. Wenn Besucher sich störend verhalten, zum Beispiel indem sie andere Gäste belästigen, die Bahnen anders als vorgesehen nutzen, auf die Einbauten klettern, den Gebotsschildern oder den Anweisungen des Aufsichtspersonals nicht Folge leisten, können sie vom Aufsichtspersonal ohne Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes von den Anlagen verwiesen werden. Lautstarke Benutzung mitgeführter Radio-, Phono-, Tonbandgeräte oder Musikinstrumente ist nicht erlaubt.

11. Unsere vertraglichen Verpflichtungen umfassen nicht die Bereitstellung von Sanitätern oder ärztlichem Hilfspersonal oder ähnlichen Einrichtungen.

12. Das Mitführen von Hunden ist auf dem gesamten Seepark-Gelände nicht gestattet.

13. An den Gewinnspielen von Seepark-Golf kann jedermann gratis teilnehmen, allerdings nur ein Mal pro Gewinnspiel. Für einige Gewinnspiele ist ein Mindestalter nötig, dieses wird dann von Seepark-Golf festgelegt. Um eine Gewinnbenachrichtigung versenden zu können, ist die Angabe von Namen, Vornamen und Anschrift, ggfls. E-Mail-Adresse zwingend erforderlich.  Die weiteren Angaben sind freiwillig.  Alle Daten werden absolut vertraulich behandelt. Der Gewinner wird nach den Vorgaben des jeweiligen Gewinnspiels ermittelt und schriftlich vom Gewinn benachrichtigt. Seepark-Golf behält sich vor, für Werbezwecke den Namen und den Wohnort der Gewinner zu veröffentlichen. Falls die Veröffentlichung nicht gewünscht ist, obliegt es dem Gewinner, unverzüglich nach der Gewinnbenachrichtigung Einspruch gegen eine Veröffentlichung einlegen. Die Gewinnchancen sind bei jedem Gewinnspiel unterschiedlich, da sie von der Anzahl der Teilnehmer sowie der Anzahl der zur Verfügung stehenden Gewinne abhängig sind. Gewinne können nicht umgetauscht werden und auch nicht in bar ausgezahlt werden. Der Rechtsweg ist bei allen Gewinnspielen ausgeschlossen. Mitarbeiter von Seepark-Golf können an den Gewinnspielen nicht teilnehmen.

14. Das Widerrufsrecht steht jedem Verbraucher i.S.d. § 13 BGB zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft aus privaten Zwecken und nicht in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit abschließt.
 Verträge über den Erwerb von Eintrittskarten im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, für die ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist, unterliegen nicht dem Widerrufsrecht. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht.
Bitte berücksichtigen Sie, dass das folgend aufgeführte Widerrufsrecht nur für den Erwerb von Eintrittskarten-Gutscheinen gilt, die nicht für einen spezifischen Termin gelten.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Werkstättle gGmbH, Seepark-Golf, Meßkircher Straße 30/2, 88630 Pfullendorf , Tel.: 07552/92 81 300, Fax.: 07552/ 9281309, E-Mail: info@seepark-golf.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. 
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Der Gesetzgeber hat ein Musterformular zur Erklärung des Widerrufs entworfen.Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, dass Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Stand: 01.05.2021

AGB zum Download

AGB-Seepark-Golf